des Kleingartenvereins "Dölzschener Höhe" e.V.
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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
...................................................................................... 01.
Der Verein führt den Namen „Dölzschener Höhe" e.V. und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter der Nr. VR 3592 eingetragen.02.
Der verein hat seinen Sitz in O1187 Dresden Luftbadstraße 21.Die Postanschrift des Vereins ist die Postanschrift des 1. Vorsitzenden des Vereins (siehe Anlage). 03.
Der Gerichtsstand ist Dresden. 04.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins
...................................................................................... 01.
Der Verein erstrebt, unterstützt und betreibt auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes die Förderung des Kleingartenwesens und die Schaffung von Anlagen, die der Allgemeinheit dienen. Der Verein stellt sich die Aufgabe, durch Gartenfachberatung sowie durch praktische Unterweisung im Gartenbau seine Mitglieder zu umweltbewussten Handeln nach guter fachlicher Praxis zu befähigen.02.
Er ist Mitglied des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde" e.V. 03.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.04.
Der Verein ist selbst tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er finanziert seine Tätigkeit sowie die Verpflichtungen gegenüber dem Stadtverband der „Dresdner Gartenfreunde" e.V. aus Beiträgen, Umlagen, Zuwendungen, Sammlungen, Spenden oder Stiftungen für gemeinnützige Zwecke.05.
Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.06.
Kleingärten darf der Verein nur an Vereinsmitglieder unter verpachten. Er schließt dazu mit dem Vereinsmitgliedern Unterpachtverträge ab.§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
...................................................................................... 01.
Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche volljährige Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt.02.
Die Mitgliedschaft ist unabhängig von einem Unterpacht-vertrag möglich.03.
Die Mitgliedschaft muss durch schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand beantragt werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und teilt dem Antragsteller seine Entscheidung mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Bei einer positiven Entscheidung zum Antrag ist dem Antwortschreiben eine Satzung beizufügen.
Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstandes, der zu begründen ist, kann der Antragsteller Einspruch
erheben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim
Vorstand zu erheben. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.04.
Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe wird jeweils in der Jahreshauptversammlung festgelegt.
Mit Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr ist der Erwerb der
Mitgliedschaft vollzogen und die Satzung gilt von dem neuen Mitglied als anerkannt. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, die Satzung und die Bestimmungen des Unterpachtvertrages sowie die von Verein beschlossene
Vereinsgartenordnung einzuhalten und sich nach deren Grundsätzen innerhalb des Vereins kleingärtnerisch
zu betätigen. Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und aktiv für deren Erfüllung zu sorgen.05.
Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen. Diese können mit
beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Die Bedingungen zur Ernennung und die Rechte der Ehrenmitglieder sind in einer von der
Mitgliederversammlung zu beschließenden Auszeichnungs-ordnung festzulegen.§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
...................................................................................... 01.
Die Mitgliedschaft endet: a)
durch den Tod eines Mitgliedes.
b)
durch freiwilligen Austritt.
Dieser kann nur bis zum 30. September zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Austrittserklärung bewirkt gleichzeitig die Kündigung des Unterpachtvertrages seitens des Mitgliedes.
c)
durch den Ausschluss.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es-
die ihm auf Grund der Satzung oder Vereinsbeschlüsse obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. -
durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins in grober Weise schädigt oder sich gegenüber anderen Mitgliedern des Vereins gewissenlos verhält. -
Den Kleingarten vertragswidrig nutzt und erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist abstellt.
Der Ausschluss erfolgt durch mit einfacher Mehrheit vom Vorstand zu fassenden Beschluss. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen.
Gegen den Beschluss kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mittelung über den Ausschluss schriftlich Einspruch mit Angabe von Gründen beim Vorstand einlegen.
Wird der Einspruch vom Vorstand abgelehnt, kann das Mitglied seinen Einspruch in der nächsten Mitgliederver-sammlung begründen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig über den Ausschluss des Mitgliedes.
d)
durch Streichung aus der Mitgliederliste.
Die Streichung erfolgt wenn das Mitglied im Geschäftsjahr mehr als 3 Monate nach Fälligkeit mit der Zahlung von Beiträgen, Umlagen und Gebühren oder anderen finanziellen Verpflichtungen im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung und persönlicher Aussprache im Vorstand nicht innerhalb von 2 Monaten seiner Verpflichtung nachkommt.
02.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Nutzungsverhältnis für den Kleingarten mit der Frist von einem Monat.
03.
Beim Tod eines Mitgliedes, das zugleich Unterpächter eines Kleingartens war, oder bei einem freiwilligen Austritt des Mitgliedes können der Ehepartner, die Kinder oder Enkelkinder beantragen den Kleingarten des Unterpächters zu übernehmen. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden des Mitgliedes beim Vorstand vorliegen. Der Vorstand prüft und entscheidet darüber mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei einer Ablehnung durch den Vorstand kann auf Antrag die endgültige Endscheidung durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
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Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten o. Parzelle, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenver-einen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden.

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Einen Garten anlegen macht Arbeit, aber auch Spaß. Je nachdem welchen Zweck der Garten später erfüllen soll, ist es wichtig, den Garten entsprechend anzulegen und zu gestalten.
Egal, wie wir unseren Garten gestalten, mit Gartengestaltung wird man nie fertig. Die Pflege eines Gartens (sogar die des Naturgartens) ist eine Lebensaufgabe. Es gibt immer was zu tun. Es fängt bei der Planung an und hört nie wieder auf. Schöne Aussichten? Aber sicher doch! Denn welcher Gartenbesitzer freut sich nicht, wenn die ersten Sonnenstrahlen den Garten wieder zum Leben erwecken? Bei der Gartengestaltung spielt die Umgebung und die Urform des Gartens eine große Rolle. Der Vorteil großer Gärten ist, diese kann man abwechslungsreich gestalten.
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Ganz gleich ob Sie Anfänger oder erfahren in der Gartengestaltung sind - es ist für jeden machbar. Alles was Sie benötigen ist etwas Grundwissen, sowie die nötige Kreativität. Denn oftmals ist gute Gartengestaltung genau von dieser Gabe abhängig.
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Mit Unterstützung langjährig erfahrener Gartenfreunde sowie dem Gartenfachberater unseres Vereins erhalten Sie Unterstützung bei den Möglichkeiten der Gartengestaltung, was diese auszeichnet und welche Gestaltung sich empfiehlt. Mit hilfreichen Tipps und Tricks und vor allem wie man die Fläche "Garten" am besten nutzen kann helfen wir gern.
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Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Gartenleben durch die jeweilige Klein-gartenordnung / Satzung des Vereins.
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Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des Kleingartenvereins „Dölzschener Höhe“ e.V..
01. Aufnahmegebühr für Mitglieder10,0002. Jahresbeitrag für Mitglieder19,0003. Pachtzins für genutzte Parzelle0,088 € /m²04 Umlagen entsprechend der Pacht-flächea) - Verwaltungskosten der Geschäfts-führung, Grundsteuer A, Pacht für Freiflächen, Versicherungen, Kommunalgebühren usw.
0,10 €/m²b) -
Wartung und Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen, Kauf von Arbeitsgeräten usw.
0,05 €/m²05. -
Beiträge für zu leistende Pflicht-stunden (in Vorauszahlung, Rück-zahlung am Ende des Geschäfts-jahres nach Abrechnung derLeistung) , Facharbeiterstunden laut Vereinbarung oder im Auftrag
10,00 €/ h06. Beitragsgebühren bei Pächter-wechsel (außer bei Familien- angehörigen).
25,00 €

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1. Vorsitzender |
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| Name: | |
| Rolf-Dieter Horn | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 05.03.2005 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 23.08.1983 | |
| Garten-Nummer: | |
| 24 | |
Seitenanfang
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2. Vorsitzender |
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| Name: | |
| Boris Jakubowsky | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 07.03.2009 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 07.06.2008 | |
| Garten-Nummer: | |
| 37 | |
Seitenanfang
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| Schriftführer | |
![]() |
Name: |
| Denise Wölfel | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 07.03.2009 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 01.08.2008 | |
| Garten-Nummer: | |
| 26 | |
Seitenanfang
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Schatzmeister |
|
| Name: | |
| Matthias Uhlemann | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 05.03.2005 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 03.09.2003 | |
| Garten-Nummer: | |
| 87 | |
Seitenanfang
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Gartenfachberater |
|
| Name: | |
| Karsten Reimann | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 05.03.2005 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 30.10.2004 | |
| Garten-Nummer: | |
| 39 | |
Seitenanfang
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Anlagenwart |
|
| Name: | |
| Steffen Wollmann | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 05.03.2005 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 30.06.1977 | |
| Garten-Nummer: | |
| 25 | |
Seitenanfang
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| Arbeitseinsatzleiter | |
![]() |
Name: |
| Frank Grimke | |
| direkter Kontakt | |
| Vorstand seit: | |
| 05.03.2005 | |
| Vereinsmitglied seit: | |
| 16.04.1991 | |
| Garten-Nummer: | |
| 29 | |
Seitenanfang
Kleingartenordnung
Wie schön kann es sein, sich in der Freizeit in seine „grüne Oase“ zurückziehen zu können. Herrlich, so ganz in Ruhe zu entspannen, sich der Gartenarbeit zu widmen oder aber einfach nur in netter Gemeinschaft mit Gleichgesinnten in einer Kleingarten-anlage zusammen zu sein.
Natürlich gibt es auch in dieser „Idylle“ gewisse Regeln zu befolgen, die zum einen das „Miteinander“ erleichtern und andererseits für geordnete Rahmenbedingungen innerhalb der Kleingartenanlage sorgen.
In der so genannten Kleingartenordnung sind unterschiedliche Richtlinien festgelegt, die es für die Pächter in jedem Falle zu beachten gilt. Bei der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages erhält jeder Pächter eine solche Kleingartenordnung und hat sich dementsprechend natürlich auch an diese zu halten.
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