Verpachtung-Kündigung

Unterpachtverhältnis kündigen, was muss ich tun?

 

Wenn ist die günstigste Zeit für eine Kündigung des Unterpachtverhältnis?

Die beste Zeit für die Kündigung ist das Frühjahr, da in dieser Zeit die meisten Nachfragen nach einem Kleingarten beim Vorstand eintreffen

 

Vorgehensweise:

Wenn man seinen Kleingarten abgeben möchte sollte man mit dem Vorstand sprechen und in seinen Unterpachtvertrag schauen, das steht im § 2 Pachtdauer und Kündigung Abs. 4 bis wann die fristgerechte Kündigung erfolgen muss.

Des Weiteren sollte man seinen Kleingarten entsprechend des Bundeskleingartengesetzes und der Rahmenkleingartenordnung begutachten, um zu vermeiden das Anpflanzungen und Baulichkeiten, die nicht in den Kleingarten gehören, beseitigt werden müssen.

 

Ablauf:

Kündigung des Unterpachtverhältnises und Beantragung der Wertermittlung beim Vorstand

Beauftragung der Wertermittler durch den Vorstand und Festlegung des Termins und Einladung alle Beteiligten

Begehung des Kleingartens durch den Vorstand

Durchführung der Wertermittlung

Die Suche nach einem Folgepächter sollte man vorab im Gespräch mit dem Vorstand klären,sie kann zeitnah nach dem Gespräch mit dem Vorstand beginnen

Vorstellung des Neupächters beim Vorstand und Klärung von Fragen

Beschluss des Vorstandes zur Aufnahme als Mitglied und Übergabe des Kleingartens

Aufnahme als Mitglied und Übergabe des Kleingartens an den Neupächter

Mitgliedschaft-Verpachtung

Grundlagen der Aufnahme als Mitglied und Verpachtung eines Kleingartens

 

Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche volljährige Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt.
Die Mitgliedschaft ist unabhängig von einem Unterpacht-vertrag möglich.

Die Mitgliedschaft muss durch schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und teilt dem Antragsteller seine Entscheidung mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

 

Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet auch, dass man sich einbringt, die Bereitschaft für eine Tätigkeit im Verein, beziehungsweise die Übernahme eines Ehrenamtes in Erwägung zieht.

 

Wer Interesse für einen Kleingarten hat, kann sich mit dem Vorstand in Verbindung setzen und wenn man es möchte kann man sich auf die Warteliste des Vereins eintragen lassen.

Wird ein Kleingarten frei, informiert der Vorstand dann alle Interessenten über den Kleingarten, er macht auch einen Aushang auf der Homepage und in den Schaukästen des Vereins.

Bei Interesse, Rückmeldung an den Vorstand, dieser klärt dann alles Weitere.

 

Grundlagen:

Antragstellung auf Mitgliedschaft und Übernahme eines Kleingartens beim Vorstand.

Die Grundlage für die Übergabe eines Kleingartens ist die Aufnahme als Mitglied, die Bezahlung der Aufnahmegebühr, des Mitgliedsbeitrages und die Anerkennung der Satzung des Kleingartenvereins, wird erst relevant wenn bekannt ist wer den Zuschlag bekommt.

Kenntnis des Bundeskleingartengesetz und der Rahmenklein-gartenordnung des LSK sollte vorhanden sein.

Interesse für den Obst und Gemüseanbau.

 

- Die Übergabe eines Kleingartens kann nur durch den

  Vorstand erfolgen.

- Eventuelle Absprachen, Versprechungen an den

  Folgepächter und Geldzahlungen durch den

  Folgepächter sind nichtig, wenn es am Vorstand vorbei

  erfolgt.

- Eine vorab Bewirtschaftung durch einen eventuellen

  Folgepächter ist nicht zulässig.